Gute Nachrichten:

2024:
Online-Anmeldung

Wir haben sowohl unser Team für Euch vergrößert, als auch digitale Tools erweitert damit Ihr jetzt noch komfortabler zum Führerschein gelangt.

Der Weg zur Prüfung

// Der Theorieplan

Du willst wissen, wann welche Theorie-Lektionen statt finden? Hier findest du alle Termine

Auto, Anhänger, Motorrad, Mofa – oder auch Sportboot

Außerdem:
– ASF-Seminare (Aufbauseminare für Fahranfänger)
– FES-Seminare (FES-Punktabbau)


// Drivers Cam- Praxis und Prüfung in einer App

Drivers Cam zeigt dir die kritischen Situationen in deinem persönlichen Prüfgebiet.
Hol dir die DriversCam App und so kannst du dich perfekt auf die Praxisprüfung vorbereiten.

// Das Team:

Hochqualifiziert – jahrelange Erfahrung – mit Spaß an der Arbeit
Unser freundliches, hervorragend ausgebildetes Team bringt dich in Höchstform zum Führerschein.

Günter

Fahrlehrer

Daniel U.

Fahrlehrer

Daniel R.

Fahrlehrer

Petra

Fahrlehrer

Noel

Fahrlehrer

Hoang

Fahrlehrer

Patrick

Fahrlehrer

Anja

Fahrlehrer

Rolf

Fahrlehrer

Andreas

Fahrlehrer

Waldemar

Fahrlehrer

Valerie

Fahrlehrer i. E.

Daniela

Fahrlehrer

Christian

Fahrlehrer

Matthias

Fahrlehrer i. A.

Julian

Fahrlehrer i. A.

Kostja

Fahrlehrer i. A.

Christine

Büro/Beratung

Susanne

Beratung/Anmeldung

Sarah

Beratung/Anmeldung

Mandy

Beratung/Anmeldung

Laura

Beratung/Anmeldung

Jutta

Büro/Beratung

Sabrina

Büro/Beratung

Hana

Büro/Beratung

Dona

Wachdienst

Wir suchen Dich!

– Fahrlehrer (m/w/d)
– Fahrlehreranwärter (m/w/d)
– Aushilfs-Fahrlehrer (m/w/d)
– Berufswechsler (m/w/d)

// Führerscheinklassen

Wir bilden aus

Wir bilden dich in verschiedenen Klassen aus – ob Auto, Anhänger, Motorrad, Mofa oder Sportboot. Unser Team hat für nahezu jede Ausbildung einen Spezialisten!

Das sagt das Gesetz

Mindestalter von 20 Jahren bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 oder 24 Jahre

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A darf man schwere Krafträder über 50 ccm oder über 45 km/h fahren ohne weitere Beschränkungen und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Die Klasse A setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus und beinhaltet die Führerscheinklassen A2, A1 und AM.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Mindestalter: 18 Jahre
Mit der Führerscheinklasse A2 darf man Krafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindikeit von mehr als 45 km/h fahren. Die Nennleistung des Motors ist auf 35 kW (48 PS) beschränkt. Das Verhältnis Leistung/Leergewicht darf nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.
Die Klasse A2 setzt keine anderen Führerscheine voraus und beinhaltet die Führerscheinklassen A1 und AM.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Mindestalter: 16 Jahre
Leichtkrafträder, max 125 ccm, max. Leistung 11kW und 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm, bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h – Leistung max. 15kW. Altbesitzer der Führerscheinklasse 3, die ihren Führerschein vor dem 01.04.1980 erworben haben, sind automatisch im Besitz der FK A1 und benötigen keine Prüfung.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Mindestalter: 15 Jahre
Mit der Führerscheinklasse AM darf man folgendes fahren:
1) zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer bbH von max. 45 km/h – bei elektrischer Antriebsmaschine ist eine Nenndauerleistung von höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotoren ein Hubraum von max. 50 ccm erlaubt.
2) Krafträder mit einer bbH von max. 45 km/h, die die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm Hubraum.
3) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h – der Hubraum bei Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm betragen, bei anderen Verbrennungsmotoren darf die Nutzleistung max. 4 kW und bei Elektromotoren die Nenndauerleistung max. 4 kW betragen.
4) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h – Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung von max. 4 kW, bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Klasse B: Kraftwagen, max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zgM max. 3,5 t. Ein Anhänger darf mitgeführt werden, wenn die zgM der Kombination nicht größer als 3,5 t ist. Mit der Klasse B + Schlüsselzahl 96 sogar die Kombination bis 4,25 t zG ( Anhänger bis 3,5 t zG).Einstiegsalter 18. Hierfür findet eine Schulung durch die Fahrschule statt. Keine Prüfung erforderlich.

Klasse A: Alle Krafträder (auch Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder einer bbH von mehr als 45 km/h. Entspricht der alten Klasse 1. Direkteinstieg ab 24 Jahren möglich. Dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW ab 21 Jahren.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Mindestalter: 18 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B Automatik darf man nur Automatik Fahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Mindestalter: 18 Jahre
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darf man Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Die Führerscheinklasse B kann im Rahmen des „begleitenden Fahren“ bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bis zur Vollendung des 18. Kebensjahres darf man nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Die Ausbildung kann bereits mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Die namentliche Nennung der Begleitperson bzw. die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist erforderlich.

Es gelten folgende Regeln für die Begleitperson:

• Vollendung des 30. Lebensjahres
• Seit 5 Jahren in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. 3)
• Höchstens ein Punkt im Verkehrszentralregister
• Beim begleitendem Fahren muss die Begleitperson ihren Führerschein mitführen und darf die Promillegrenze (0,5) nicht überschreiten.

Es können beliebig viele Begleitpersonen eingetragen werden.

Die Klasse BF17 setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.
Die Klasse BF17 beinhaltet die Führerscheinklassen AM und L.
Der Besitz der Klasse BF17 wird auf die Probezeit angerechnet.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Auflage des begleitenden Fahrens.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme: Begleitetes Fahren 17 – BF17)
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie Kraftfahrzeige der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (ausgenommen, die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) fahren. Die Klasse BE setzt die Führerscheinklasse B voraus.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme: Begleitetes Fahren 17 – BF17)
Die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern lediglich eine Erweiterung der Klasse B.
Mit dieser Erweiterung B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern über 750kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Dabei ist die zulässige Zug-Gesamtmasse von Pkw und Anhänger auf maximal 4.250 kg beschränkt.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B fahren?

Jetzt Autoführerschein „upgraden“ und 125 cm3 Motorräder fahren.

Am 20.12.2019 hat der Bundesrat dem Verordnungsentwurf des BMVI zugestimmt. Mit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wird der Zugang zu den Leichtkrafträdern der Klasse A1 (mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, bei einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist) erleichtert. Dies ist bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, u.a. Österreich, möglich.

Ziel ist es, mehr Mobilität- insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität- zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen. Gerade in ländlichen Bereich wird so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr wird durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher. Die im Verordnungsentwurf beschriebene Definition der Klasse A1 schließt daher das Führen von E-Leichtkrafträdern ein.

Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 sind:

+ Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: PKW-Führerschein)

+ Mindestalter von 25 Jahren

+ Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden
5 Doppelstunden à 90 Minuten Praxis (Fahrstunden) und 4 Doppelstunden à 90 Minuten Theorieunterricht (klassenspezifisch)

Es ist also keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!

Nachteil:

  1. Kein Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich
  2. Nur in Deutschland gültig
  3. Nicht im ausländischen Urlaub nutzbar (auch kein 125er Roller)

So bekommst du deine B196 Führerschein-Erweiterung:

  1. Melde dich in einer unserer Fahrschulen zur B196 Führerschein-Erweiterung an.
  2. Die Schulung beginnt ab 849.-€ inkl. 19% MwSt. und beinhaltet die vorgeschriebene Mindestausbildung komplett. Sollten weitere Fahrstunden benötigt/gewünscht werden, können diese zum normalen Fahrstundenpreis nachgebucht werden.
  3. Absolviere die Ausbildung
  4. Gehe mit dem Ausbildungsnachweis und einem biometrischen Passbild zum Amt und beantrage die Erweiterung auf B196. Hier entstehen noch Kosten für das Ausstellen.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Prüfbescheinigung fahren?

Mindestalter: 15 Jahre
Mit der Prüfbescheinigung Mofa darf man einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbel), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas). Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein. Die Prüfbescheinigung setzt keine anderen Führerscheinklassen voraus.

Das sagt das Gesetz

Was darf ich mit dieser Erweiterung der Klasse B Fahrerlaubnis fahren?

Mindestalter: 18 Jahre
Mit der Schlüsselzahl B197 darf man sowohl automatik-, als auch schaltgetriebene Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz fahren. Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder wenn das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Anhänger plus Zugfahrzeug) 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Hierfür findet eine Schulung durch die Fahrschule statt.
Vorteil: Die Prüfung kann auf einem Automatik-Auto absolviert werden.


// Unsere Fahrschul-Autos

Hochwertige Fahrschulfahrzeuge für Sicherheit und Spaß beim Fahren

Du willst wissen, mit welchen Autos du bei uns das Fahren lernen kannst? Dann schau einfach rein.

Audi A3 Limousine
Audi A3 Sportback
Audi A4 Limousine
Audi A4 Avant
Audi Q2
Audi Q3
Audi e-tron Q4 Sportback
Audi A4 Avant
Audi A1 Sportback
Audi Q3 Sportback

// Seminare

Bei uns jederzeit buchbar!

// ASF-Seminar

Aufbauseminar für Fahranfänger
Auffälligkeit in der Probezeit? Bei uns kannst du die ASF-Nachschulung machen, um weiter fahren zu dürfen.

// FES-Seminar

FES-Punktabbau
Punktabbau im Fahreignungsseminar: Bei uns jederzeit buchbar

// Auffrischung

Auffrischung nach Bedarf

// Energie-Sparstunde

Hier lernt man wie man Kraftstoff spart.

Eine Übersicht über die wichtigsten Unterlagen, die du für deinen Führerschein brauchst.

  • Sehtest (Bei einem Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 1 Jahr)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Lichtbild (bring bitte ein biometrisches Passfoto mit)
  • Prüfungsantrag (Der Antrag muss von den Behörden genehmigt werden, was in der Regel 4-6 Wochen dauert.)

// Wichtige Unterlagen

// Downloads

Du willst wissen, wann welche Theorielektionen statt finden? Hier findest du alle Termine für den
Oktober 2024 als PDF-Download.

Du willst wissen, wann welche Theorielektionen statt finden? Hier findest du alle Termine für den
November 2024 als PDF-Download.

Du willst wissen, wann welche Theorielektionen statt finden? Hier findest du alle Termine für den
Dezember 2024 als PDF-Download.

Du willst wissen, was dich der Führerschein ungefähr kostet? Hier findest du alle Preise im Überblick

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Führerschein in einer Übersicht

Deine Fahrschule in der Metropolregion.
Ihr findet uns zweimal in Nürnberg und einmal in Heroldsberg.

// Standort Heroldsberg

Hauptstr. 82

Telefon:0911 591059
E-Mail:fs-9@gmx.de
Montag17:00 – 18:30 | Anmeldung/Beratung
Montag18:30 – 20:00 | Unterricht
Mittwoch17:00 – 18:30 | Anmeldung/Beratung
Mittwoch18:30 – 20:00 | Unterricht

// Standort Nürnberg

Maxfeldstr. 61

Telefon:0911 354212
E-Mail:fs-9@gmx.de
Montag14:00 – 19:00 | Anmeldung/Beratung
Montag19:00 – 20:30 | Unterricht
Dienstag14:00 – 17:00 | Anmeldung/Beratung
Mittwoch14:00 – 19:00 | Anmeldung/Beratung
Mittwoch19:00 – 20:30 | Unterricht
Donnerstag14:00 – 17:00 | Anmeldung/Beratung
Freitag14:00 – 17:30 | Anmeldung/Beratung
Freitag17:30 – 19:00 | Unterricht

// Standort Nürnberg

Mommsenstr. 71a

Telefon:0911 81888767
E-Mail:fs-9@gmx.de
Montag09:00 – 10:00 | Anmeldung/Beratung
Montag10:00 – 11:30 | Unterricht
Dienstag17:00 – 18:30 | Anmeldung/Beratung
Dienstag19:00 – 20:30 | Unterricht
Donnerstag17:00 – 18:30 | Anmeldung/Beratung
Donnerstag19:00 – 20:30 | Unterricht

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